Allgemeine Geschäftsbedingungen TEKATH Personalberatung GmbH
1. Geltung und Gegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, insbesondere Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl.
2. Vertragsschluss
2.1. Zwischen uns und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Anfrage oder Auftragserteilung Gültigkeit hat und diese AGB mit einbezieht.
2.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir dem potentiellen Auftraggeber per E-Mail ein Formular mit einem Kurzprofil eines von uns in anonymisierter Form vorgeschlagenen Bewerbers (im Folgenden: der „Bewerber“) übersenden. Der Auftraggeber hat sodann die Möglichkeit, bei den in Betracht kommenden Bewerbern ein Häkchen zu setzen und das Formular an uns unter Eingabe seines Namens und seiner E-Mail-Adresse zurückzusenden. Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber den Submit-Button klickt. Nach Erteilung des Auftrags lassen wir dem Auftraggeber das Profil und das CV des ausgewählten Bewerbers in anonymisierter Form zukommen.
2.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext nicht.
3. Vermittlungshonorar
3.1. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, entsteht unser Anspruch auf Vermittlungshonorar und wird fällig, sobald zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Unter einem Beschäftigungsverhältnis ist jedes Arbeitsverhältnis, aber auch jedes selbständige Dienstverhältnis z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit zu verstehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist zustande gekommen, wenn zwischen Bewerber und Auftraggeber ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde.
3.2. Das Vermittlungshonorar entsteht auch in folgenden Fällen:
- Wenn der Auftraggeber den Bewerber trotz vom Anforderungsprofil abweichender Eigenschaften und Qualifikationen einstellt oder
- wenn bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit der Bewerber auf eine andere Position als die in Auftrag gegebene eingestellt wird, wobei maßgeblich hierbei allein die Ursächlichkeit unserer Tätigkeit für das Zustandekommen dieses Beschäftigungsverhältnisses ist, oder
- wenn zwischen dem Bewerber und einem Dritten ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, sofern zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besonders enge persönliche oder ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere wenn es sich bei dem Dritten und dem Auftraggeber um verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG handelt, oder
- wenn der Auftraggeber die Informationen zum Bewerber an einen Dritten weitergibt und zwischen diesem Dritten und dem Bewerber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.
3.3. Das Vermittlungshonorar berechnet sich nach einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Prozentsatz (30%) des zwischen Auftraggeber und Bewerber garantierten Bruttojahreseinkommens. Im Falle eines selbständigen Beschäftigungsverhältnisses ist statt des Bruttojahreszielgehalts die vereinbarte Jahreszielvergütung exkl. Mehrwertsteuer maßgebend. Mindestens berechnen wir jedoch ein Vermittlungshonorar in Höhe von EUR 8.800,00.
3.4. Das der Berechnung des Vermittlungshonorars zugrundeliegende Bruttojahresfixgehalt oder die Jahreszielvergütung versteht sich als das auf ein Jahr berechnete Bruttogehalt oder die auf ein Jahr berechnete Vergütung.
3.5. Unser Anspruch auf ein Vermittlungshonorar bleibt unabhängig davon bestehen, ob das Beschäftigungsverhältnis durchgeführt wird, ob dieses vor Arbeitsantritt endet oder wie lange dieses andauert.
3.6. Die Kausalität der von uns erbrachten Vermittlungsleistungen wird vermutet, wenn innerhalb von 12 Monaten, nachdem wir dem Auftraggeber einen Bewerber mit der Möglichkeit einer konkreten Vertragsgelegenheit zwischen Auftraggeber und Bewerber, z.B. durch die Zurverfügungstellung eines Bewerberprofils, vorgestellt haben (im Folgenden: die „Präsentation“) ein wirtschaftlich gleichwertiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Bewerber zustande kommt. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die Kausalität unserer Tätigkeit für das Beschäftigungsverhältnis zu widerlegen.
3.7. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind in dem zwischen den Parteien vereinbarten Honorar nicht enthalten und auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber an diesen zu erstatten.
4. Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber an uns zu bezahlen.
5. Mitursächlichkeit/Vorkenntnis
5.1. Unser Honoraranspruch entsteht bereits bei Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.
5.2. Profile von Bewerbern, die dem Auftraggeber bereits für die zu besetzende Position vorliegen bzw. bekannt sind (Vorkenntnis), schließen eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für die mitgeteilten Bewerber aus, sofern uns die Vorkenntnis unverzüglich nach Präsentation des Bewerbers in Textform mitgeteilt wurde. Anderenfalls lässt auch eine vorherige oder zeitgleiche Präsentation des gleichen Bewerbers durch eine andere Personalberatung die Mitursächlichkeit nicht entfallen.
6. Informationspflicht zur Ermittlung des Honoraranspruchs
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns den Abschluss eines Beschäftigungsvertrags mit einem Bewerber oder - sofern zuvor kein Beschäftigungsvertrag geschlossen wurde - den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung unseres Honoraranspruchs notwendiger Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des (garantierten) Bruttojahresfixgehalts bzw. der Jahreszielvergütung einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen (s. Ziffer 3.4) in Textform mitzuteilen.
6.2. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nach Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so sind wir berechtigt, eine der Qualifikation des Bewerbers entsprechende angemessene und marktübliche Vergütung der Berechnung unseres Honorars zugrunde zu legen. Bei einem mit dem Bewerber vereinbarten höheren Bruttojahresfixgehalt oder einer Jahreszielvergütung sind wir weiterhin berechtigt, dem Auftraggeber die Differenz zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Bruttojahresfixgehalts oder einer Jahreszielvergütung unbenommen.
6.3. Der Auftraggeber hat uns nach Aufforderung eine Kopie des Beschäftigungsvertrags vorzulegen.
6.4. Der Auftraggeber informiert uns unverzüglich, wenn die zu besetzende Position nicht mehr vakant ist oder durch den Auftraggeber selbst besetzt wurde.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
7.3. Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Verletzung einer Garantie. Ebenfalls haften wir unbeschränkt bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4. Wir können nur sachgerechtes Vorgehen bei der Mitarbeitersuche und der Mitarbeiterauswahl gewährleisten. Wir haften deshalb nicht dafür, dass ein Bewerber nicht alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt und übernehmen auch keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnis, Arbeitslauf, Lebenslauf etc., es sei denn es liegt ein Fall von Ziffer 7.2 oder 7.3 vor.
8. Kündigung
8.1. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8.2. Im Übrigen können beide Parteien den Auftrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
- über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
- der Auftraggeber gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen in Ziffer 10 verstößt.
8.3. Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung, wie z.B. einer Aufwandspauschale, einer Abbruchfee oder des Vermittlungshonorars bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 dieser AGB.
8.4. Kündigungen bedürfen der Textform.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.
10. Vertraulichkeit/Kommunikation
10.1. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche während ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordene Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des jeweils anderen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe dient der Vertragsdurchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen oder im Rahmen der Geltendmachung unseres Honoraranspruchs. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter fort und gilt auch für die Mitarbeiter der Parteien.
10.2. Für den Fall, dass es zu keiner Vermittlung mit einem Bewerber kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen an uns zurückzugeben sowie Aufzeichnungen bzw. erarbeitete Unterlagen, Daten etc. zu vernichten.
10.3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit derzeitigen oder früheren Arbeitgebern des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
10.4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege (insbesondere per E-Mail) mit Risiken behaftet ist und erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Ist der Auftraggeber mit der Kommunikation oder Versendung von Daten per E-Mail nicht einverstanden, so teilt uns der Auftraggeber dies in Textform mit.
11. Datenschutz
Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Bewerberdaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Auftraggeber wird daher insbesondere ihm von uns übermittelte Bewerberdaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages bzw. der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.
12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen.
12.2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Nebenabreden bedürfen der Textform.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit dieser AGB oder des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren wirtschaftliche Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.