Job Ghosting: Der Arbeitsplatz bleibt leer

Hand auf Herz: Wurden Sie auch schon mal geghostet? Damit meine ich nicht das Ghosting auf Dating-Portalen, sondern im Arbeitsleben: Die neue Kollegin, der neue Kollege erscheint nicht am ersten Arbeitstag – ohne Ankündigung, ohne Erklärung, verschwindet spurlos wie ein Geist.

Dass neu eingestellte Fach- und Führungskräfte die Arbeit trotz abgeschlossenen Vertrages nicht aufnehmen, ist immer häufiger zu beobachten. Denn nicht selten haben qualifizierte Kräfte mehrere Bewerbungen parallel laufen.

Obwohl Job Ghosting in den letzten Jahren zugenommen hat, ist es kein neuer Trend. Schon 2019 veröffentlichte das Jobportal Indeed eine US-Studie darüber: 83 Prozent der befragten Arbeitgeber gaben an, dass sich Bewerber während des Einstellungsprozesses oder zum ersten Arbeitstag in Luft auflösten.

Die Studie ist vor allem interessant, weil auch Ghoster befragt wurden. Für ihr Tun lieferten sie folgende Gründe:

  •  Uninteressanter Job (52 %)
  • Besseres Jobangebot (40 %)
  • Langatmiger Bewerbungsprozess (23 %).

Auf die Frage, weshalb sie nicht gemeldet hätten, antwortete ein gutes Viertel, sie hätten sich nicht getraut! 13 Prozent nannten Kommunikationsprobleme als Grund und elf Prozent sagten, sie hätten nicht gewusst, was sie tun sollten.

Job Ghosting: Auch in Personaldienstleistung und Zeitarbeit ein wachsendes Problem

Job Ghosting: Jede zehnte Stelle, Tendenz steigend

Auch in Deutschland scheinen ähnliche Gründe dafür ausschlaggebend zu sein. HR-Experten berichten, dass sie Ghosting unter eher jüngeren Bewerbern*innen beobachten: Ob die besonders entscheidungs- und konfliktscheu sind oder das Ghosting als Element im sozialen Miteinander definieren, sei dahingestellt.

Die Zahl derer, die irgendwann im Bewerbungsprozess verschwinden, habe sich in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt, schätzen Experten. Jede zehnte Neueinstellung erscheint nicht am Arbeitsplatz trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag, mitunter sei der fünffache Aufwand für eine Neubesetzung nötig.

Doch das Nichterscheinen einer Neueinstellung löst den Arbeitsvertrag nicht. Die betroffenen Arbeitgeber müssen den Vertrag auflösen, ihn kündigen. Denn im schlimmsten Fall kann es passieren, dass ein Ghoster nach zwei Monaten zurückkommt und arbeiten möchte. Darauf hätte er dann auch ein Recht.

Wie können Arbeitgeber einem Ghosting vorbeugen?

Zu all dem soll es jedoch nicht kommen. Damit der oder die Arbeitnehmer*in gerne anfängt, ist eine positive Willkommenskultur mit den richtigen Führungskräften nötig. Es empfiehlt sich, schon vor dem Arbeitsbeginn den Kontakt zu halten und zu stärken. Nähe schafft Vertrauen und gegenseitigen Respekt.

Doch viel zu häufig werden Bewerbungsverfahren in epische Länge gezogen, Termine und Absprachen nicht eingehalten, Kommunikationsketten unterbrochen. All das erhöht aus Arbeitgebersicht die Gefahr, geghostet zu werden. Bewerberinnen und Bewerber, die erklären, weshalb sie den Job nicht antreten wollen, bewahren sich so die Chance, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben.